Kranschein (Kranführerschein) nach DGUV
Mit dem Kranschein führen Sie Krane sicher und rechtskonform. Die Ausbildung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 309-003.

⚖️ Rechtsgrundlage (DGUV)
Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 52/53 (Krane) und DGUV Grundsatz 309-003 „Ausbildung und Beauftragung von Kranführern". Der Umfang hängt von der Kranart ab (z. B. Turmdreh-, Mobil-, Lkw-Lade- oder Brückenkran).
Was ist der Kranschein?
Der Kranschein (Kranführerschein) weist nach, dass eine Person zum selbstständigen Führen von Kranen ausgebildet und befähigt ist. Er ist für den gewerblichen Einsatz vorgeschrieben – die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Kranart.
Rechtsgrundlage nach DGUV
Grundlage sind die DGUV Vorschriften 52/53 sowie der DGUV Grundsatz 309-003. Kranführer müssen mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, ausgebildet und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sein.
Kranarten (Auswahl)
- Turmdrehkrane
- Fahrzeug-/Mobilkrane
- Lkw-Ladekrane (Ladekran)
- Brücken- und Portalkrane
Ausbildungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen, Pflichten des Kranführers
- Kranaufbau, Sicherheitseinrichtungen, Lastaufnahmemittel
- Traglasttabellen, Standsicherheit, Windlasten
- Handzeichen und Kommunikation mit dem Anschläger
- Prüfungen vor Arbeitsbeginn, praktische Kranarbeit
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Dauer & Abschluss
Die Dauer richtet sich nach Kranart und Vorkenntnissen (meist 2–5 Tage). Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen anerkannten Kranführer-Ausweis.
Auf Anfrage verfügbar
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