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🦺 DGUV Grundsatz 308-009

Teleskopladerschein (Teleskopmaschinen) nach DGUV

Der Teleskopladerschein qualifiziert zum sicheren Führen von Teleskopmaschinen (Teleskopstaplern) nach DGUV Grundsatz 308-009.

Baumaschinen-Ausbildung nach DGUV – Teleskoplader-/Teleskopmaschinenschein

⚖️ Rechtsgrundlage (DGUV)

Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 308-009 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Teleskopmaschinen". Je nach Einsatz (Stapel-, Hub- oder Kranbetrieb) gelten zusätzliche Anforderungen.

Was ist der Teleskopladerschein?

Teleskoplader (Teleskopstapler, „Telehandler") vereinen Funktionen von Stapler, Radlader und teils Kran. Wegen ihrer Vielseitigkeit ist eine spezielle Ausbildung nach DGUV vorgesehen.

Rechtsgrundlage nach DGUV

Grundlage ist der DGUV Grundsatz 308-009. Je nach verwendetem Anbaugerät (Gabel, Schaufel, Arbeitskorb, Lasthaken) sind Betrieb und erforderliche Zusatzqualifikation unterschiedlich. Bediener müssen 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und beauftragt sein.

Ausbildungsinhalte

  • Aufbau, Bauarten und Anbaugeräte
  • Standsicherheit und Lastmomentbegrenzung
  • Traglastdiagramme je Anbaugerät
  • Sicheres Stapeln, Heben und Verfahren von Lasten
  • Tägliche Prüfung, praktische Fahr- und Hubübungen

Dauer & Abschluss

In der Regel 1–3 Tage je nach Vorkenntnissen und Einsatzart. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer einen anerkannten Fahrausweis für Teleskopmaschinen.

Auf Anfrage verfügbar

Diese Schulung bieten wir auf Anfrage an – für Einzelpersonen oder ganze Teams. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, wir melden uns zeitnah.

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