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🦺 DGUV Grundsatz 308-008

Hubarbeitsbühnenschein (Hebebühne) nach DGUV

Der Hubarbeitsbühnenschein (auch Hebebühnen- oder Steigerschein) qualifiziert zum sicheren Bedienen von Arbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.

Baumaschinen-Ausbildung nach DGUV – Hubarbeitsbühnen-/Hebebühnenschein

⚖️ Rechtsgrundlage (DGUV)

Rechtsgrundlage: DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Was ist der Hubarbeitsbühnenschein?

Hubarbeitsbühnen (umgangssprachlich Hebebühne, Steiger oder Lift) heben Personen zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen. Für das Bedienen ist eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine schriftliche Beauftragung erforderlich.

Rechtsgrundlage nach DGUV

Grundlage ist der DGUV Grundsatz 308-008 zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung. Bediener müssen mindestens 18 Jahre alt, geeignet, unterwiesen und beauftragt sein.

Bühnenarten

  • Scherenbühnen
  • Teleskopbühnen
  • Gelenkteleskopbühnen
  • LKW- und Anhängerbühnen

Ausbildungsinhalte

  • Rechtsgrundlagen und Gefährdungen in der Höhe
  • Bauarten, Bedienelemente, Not-Ab-Funktionen
  • Standsicherheit, Abstützung, Tragfähigkeit, Windlast
  • Rettung aus der Höhe, persönliche Schutzausrüstung
  • Einsatzprüfung und praktische Fahr-/Hubübungen

Dauer & Abschluss

Üblich sind 1–2 Tage inkl. Prüfung. Danach erhalten die Teilnehmer einen anerkannten Bediener-Ausweis für Hubarbeitsbühnen.

Auf Anfrage verfügbar

Diese Schulung bieten wir auf Anfrage an – für Einzelpersonen oder ganze Teams. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, wir melden uns zeitnah.

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