Anschlägerschein (Anschlagen von Lasten) nach DGUV
Als geprüfter Anschläger schlagen Sie Lasten sicher an und weisen Kranführer ein – nach den einschlägigen DGUV-Regeln.

⚖️ Rechtsgrundlage (DGUV)
Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln, Kap. Anschläger) sowie DGUV Grundsatz 309-010 zur Ausbildung von Anschlägern.
Was ist der Anschlägerschein?
Das Anschlagen von Lasten und das Einweisen von Kranen darf nur von ausgebildeten, beauftragten Personen ausgeführt werden. Der Anschläger wählt die richtigen Anschlagmittel, beurteilt die Last und kommuniziert mit dem Kranführer.
Rechtsgrundlage nach DGUV
Grundlage sind die DGUV Vorschrift 1, die DGUV Regel 100-500 und der DGUV Grundsatz 309-010. Anschläger müssen 18 Jahre alt, geeignet, unterwiesen und beauftragt sein.
Ausbildungsinhalte
- Anschlagmittel: Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen
- Tragfähigkeit, Ablegereife und Prüfung von Anschlagmitteln
- Schwerpunktermittlung und Neigungswinkel
- Handzeichen und Kommunikation mit dem Kranführer
- Gefährdungen beim Lastentransport
Dauer & Abschluss
In der Regel 1 Tag inkl. Prüfung – ideal in Kombination mit dem Kranschein. Danach erhalten die Teilnehmer einen anerkannten Anschläger-Nachweis.
Auf Anfrage verfügbar
Diese Schulung bieten wir auf Anfrage an – für Einzelpersonen oder ganze Teams. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, wir melden uns zeitnah.
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