Kranschein (Kranführerschein) nach DGUV
Mit dem Kranschein führen Sie Krane sicher und rechtskonform nach DGUV Grundsatz 309-003.
Kranschein – gut zu wissen
Für das Führen von Kranen (z. B. Turmdreh-, Mobil- oder Ladekrane) ist eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 vorgeschrieben. Der Umfang richtet sich nach Kranart und Vorkenntnissen.
Wir organisieren die Kranführer-Ausbildung auf Anfrage. Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot.
Auf Anfrage verfügbar
Diese Schulung bieten wir auf Anfrage an – für Einzelpersonen oder ganze Teams. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, wir melden uns zeitnah.
Interesse an dieser Schulung?
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – wir beraten Sie gerne zu Ablauf, Terminen und Preisen.